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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge · AK Automobile, Inhaber Adem Khalfet, Kassel

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kaufverträge über gebrauchte Kraftfahrzeuge zwischen AK Automobile, Inhaber Adem Khalfet, Sandershäuser Str. 60, 34123 Kassel (nachfolgend „Verkäufer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Käufer“).

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Kaufvertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Soweit einzelne Regelungen nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.

(3) Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Für den Ankauf von Fahrzeugen durch den Verkäufer (Inzahlungnahme, Ankauf) gelten diese AGB nicht; hierfür wird ein gesonderter Vertrag geschlossen.

§ 2 Vertragsschluss, Reservierung, kein Online-Kauf

(1) Die Darstellung von Fahrzeugen auf der Website des Verkäufers, in Online-Fahrzeugbörsen, in Anzeigen oder auf dem Verkaufsplatz ist kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, ein Angebot abzugeben. Preise, Ausstattungen und Verfügbarkeit können sich ändern; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

(2) Der Kaufvertrag kommt ausschließlich durch die beiderseitige Unterzeichnung des schriftlichen Kaufvertrags in den Geschäftsräumen bzw. auf dem Verkaufsplatz des Verkäufers zustande. Über die Website, per Telefon, E-Mail oder WhatsApp werden keine Kaufverträge geschlossen. Anfragen, Terminbuchungen (z. B. über das Buchungssystem Cal.com) und Nachrichten über WhatsApp dienen allein der Kontaktaufnahme, der Vereinbarung von Besichtigungs- und Probefahrtterminen sowie der Vorbereitung des Vertrags vor Ort.

(3) Kein Widerrufsrecht: Da der Kaufvertrag in Anwesenheit beider Parteien in den Geschäftsräumen des Verkäufers geschlossen wird, liegt weder ein Fernabsatzvertrag noch ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag im Sinne der §§ 312b, 312c BGB vor. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht daher nicht. Sollte im Einzelfall ausnahmsweise ein Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, informiert der Verkäufer den Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert über das dann bestehende Widerrufsrecht.

(4) Reservierung: Auf Wunsch kann ein Fahrzeug für bis zu 7 Tage reserviert werden. Die Reservierung bedarf der Textform (z. B. WhatsApp oder E-Mail) und einer Anzahlung in Höhe von 10 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 500 €. Eine Reservierung ist noch kein Kaufvertrag. Kommt der Kaufvertrag innerhalb der Reservierungsfrist zustande, wird die Anzahlung auf den Kaufpreis angerechnet. Kommt er nicht zustande, wird die Anzahlung vollständig zurückgezahlt; ein Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Nichtabschlusses besteht nicht. Nach Ablauf der Reservierungsfrist ist der Verkäufer frei, das Fahrzeug anderweitig zu verkaufen.

§ 3 Preise, Differenzbesteuerung, Zahlung

(1) Alle Preise sind Endpreise in Euro. Sie gelten für die Übergabe am Geschäftssitz des Verkäufers. Kosten für Zulassung, Kennzeichen, Überführung oder Transport sind nicht enthalten und werden nur übernommen, wenn dies im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Differenzbesteuerung: Der Verkäufer wendet auf den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge in der Regel die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG an („Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“). In diesem Fall wird in Kaufvertrag und Rechnung keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen; ein Vorsteuerabzug ist für den Käufer insoweit nicht möglich. Ob ein Fahrzeug differenzbesteuert oder regelbesteuert verkauft wird, ergibt sich aus dem Kaufvertrag.

(3) Der Kaufpreis ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs in voller Höhe fällig. Der Käufer kann wahlweise bar oder per Überweisung auf das im Kaufvertrag genannte Konto zahlen. Bei Überweisung erfolgt die Übergabe des Fahrzeugs und der Fahrzeugpapiere erst, wenn der Betrag dem Konto des Verkäufers vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Eine Zahlung ausschließlich über Online-Zahlungsdienste wird nicht verlangt.

(4) Barzahlung ab 10.000 €: Nimmt der Verkäufer Bargeld in Höhe von 10.000 € oder mehr entgegen (auch in mehreren zusammenhängenden Teilbeträgen), ist er nach dem Geldwäschegesetz (§§ 4 Abs. 5, 10, 11 GwG) verpflichtet, den Käufer anhand eines gültigen Ausweisdokuments zu identifizieren, eine Kopie anzufertigen und die Angaben fünf Jahre aufzubewahren. Der Käufer ist zur Mitwirkung verpflichtet; ohne Identifizierung darf der Verkäufer die Barzahlung nicht annehmen.

(5) Eine Finanzierung des Kaufpreises ist Sache des Käufers. Der Verkäufer vermittelt keine Finanzierungen. Schecks werden nicht angenommen.

(6) Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 4 Übergabe, Abholung, Annahmeverzug

(1) Das Fahrzeug wird am Geschäftssitz des Verkäufers übergeben. Eine Lieferung oder Überführung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung gegen Kostenerstattung. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrags bzw. nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzuholen, sofern im Kaufvertrag kein anderer Übergabetermin vereinbart ist.

(3) Holt der Käufer das Fahrzeug nicht fristgerecht ab, kann der Verkäufer ihm eine angemessene Nachfrist von mindestens 7 Tagen setzen. Für die Zeit des Annahmeverzugs kann der Verkäufer ein Standgeld in Höhe von 10 € je angefangenem Tag verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Der Verkäufer kann als Schadensersatz pauschal 10 % des Kaufpreises verlangen. Die Pauschale ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Dem Käufer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist.

(5) Mit der Übergabe erhält der Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die vorhandenen Schlüssel sowie die im Kaufvertrag aufgeführten Unterlagen und das aufgeführte Zubehör. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird gemäß § 5 erst nach vollständiger Zahlung ausgehändigt.

(6) Ist das Fahrzeug bei Übergabe noch auf den Verkäufer oder einen Vorbesitzer zugelassen, verpflichtet sich der Käufer, es unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, auf sich umzumelden oder abzumelden. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Kosten, Gebühren, Bußgeldern und Steuern frei, die ab Übergabe durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

(2) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer das Fahrzeug weder veräußern, verpfänden noch sicherungsübereignen. Bei Zugriffen Dritter (z. B. Pfändung) hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu informieren.

(3) Die Zulassungsbescheinigung Teil II verbleibt bis zur vollständigen Zahlung beim Verkäufer.

(4) Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, kann der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und das Fahrzeug herausverlangen.

§ 6 Beschaffenheit des Fahrzeugs, Angaben, Verschleiß

(1) Verkauft werden ausschließlich gebrauchte Fahrzeuge. Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit sind allein die Angaben im schriftlichen Kaufvertrag. Angaben in Anzeigen, auf der Website oder in Fahrzeugbörsen beschreiben das Fahrzeug nach bestem Wissen, sind aber nur dann Vertragsinhalt, wenn sie in den Kaufvertrag übernommen wurden.

(2) Angaben zu Erstzulassung, Laufleistung, Anzahl der Vorbesitzer, Unfallfreiheit und Vorschäden beruhen – soweit nicht anders gekennzeichnet – auf den Fahrzeugpapieren, dem abgelesenen Kilometerstand und den Angaben des Vorbesitzers. Dem Verkäufer bekannte Unfall- und Vorschäden werden im Kaufvertrag angegeben. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Kilometerstand der tatsächlichen Gesamtlaufleistung entspricht, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert ist.

(3) Alters- und laufleistungsbedingter Verschleiß (z. B. an Bremsen, Reifen, Kupplung, Batterie, Stoßdämpfern, Auspuff, Lack und Innenraum) sowie übliche Gebrauchsspuren stellen bei einem Gebrauchtfahrzeug keinen Sachmangel dar, soweit sie dem Alter, der Laufleistung und dem Preis des Fahrzeugs entsprechen.

(4) Dem Käufer wird vor Vertragsschluss Gelegenheit zur Besichtigung und zu einer Probefahrt gegeben. Dem Käufer bekannte oder ihm vor Vertragsschluss mitgeteilte Mängel werden im Kaufvertrag festgehalten.

(5) Abweichende Beschaffenheit gegenüber Verbrauchern: Weicht das Fahrzeug in einzelnen Punkten von den objektiven Anforderungen ab, die ein Käufer üblicherweise erwarten darf (z. B. bekannter Defekt, fehlende Ausstattung, Unfallvorschaden), wird der Verbraucher hierüber vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens in Kenntnis gesetzt, und die Abweichung wird im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart (§ 476 Abs. 1 Satz 2 BGB). Allein durch diese AGB wird eine solche Abweichung nicht vereinbart.

(6) Für Fahrzeuge mit digitalen Elementen (z. B. Navigations- und Infotainmentsysteme) gilt gegenüber Verbrauchern die gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen (§ 475b BGB), soweit der Käufer solche Aktualisierungen nach Art und Zweck des Fahrzeugs erwarten kann. Aktualisierungen werden vom jeweiligen Hersteller bereitgestellt; der Käufer hat sie nach Hinweis zu installieren.

§ 7 Gewährleistung (Mängelhaftung) gegenüber Verbrauchern

(1) Verbrauchern stehen die gesetzlichen Mängelrechte zu (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen). Ein Ausschluss der Gewährleistung gegenüber Verbrauchern erfolgt nicht.

(2) Verjährung: Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs. Bei gebrauchten Fahrzeugen kann sie nach § 476 Abs. 2 BGB auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt werden. Diese Verkürzung wird nicht durch diese AGB vereinbart, sondern nur dann, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darauf hingewiesen wurde und die Verkürzung im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart und unterschrieben wird. Fehlt eine solche gesonderte Vereinbarung, gilt die gesetzliche Frist von zwei Jahren.

(3) Die Verkürzung nach Absatz 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Übernahme einer Garantie. Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Fristen.

(4) Nacherfüllung: Der Verbraucher kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen; bei einem gebrauchten Einzelstück wird die Ersatzlieferung regelmäßig unmöglich sein, sodass die Nacherfüllung durch Reparatur erfolgt. Die Nacherfüllung ist für den Verbraucher unentgeltlich und erfolgt innerhalb angemessener Frist am Geschäftssitz des Verkäufers; der Verkäufer trägt die zur Nacherfüllung erforderlichen Transportkosten. Nach Anzeige eines Mangels informiert der Verkäufer den Verbraucher gemäß § 475 Abs. 4 BGB über sein Wahlrecht und über die Verlängerung der Verjährung nach Absatz 5.

(5) Verlängerung nach Reparatur: Wird ein Mangel im Rahmen der Nacherfüllung auf Wunsch des Verbrauchers repariert, verlängert sich die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen dieses Fahrzeugs nach § 475e Abs. 5 BGB einmalig um zwölf Monate (gilt für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen werden).

(6) Beweislast: Zeigt sich innerhalb eines Jahres ab Übergabe ein Mangel, wird gesetzlich vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Fahrzeugs oder des Mangels unvereinbar (§ 477 BGB). Danach trägt der Käufer die Beweislast.

(7) Der Käufer soll Mängel dem Verkäufer unverzüglich nach Feststellung anzeigen und dem Verkäufer Gelegenheit zur Untersuchung und Nacherfüllung geben, bevor er Reparaturen durch Dritte in Auftrag gibt. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Gewährleistung gegenüber Unternehmern

(1) Gegenüber Unternehmern werden gebrauchte Fahrzeuge unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft.

(2) Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie. Für diese Ansprüche gilt § 9.

(3) Soweit Mängelansprüche nicht ausgeschlossen sind, verjähren sie – mit Ausnahme der in Absatz 2 genannten Ansprüche – in einem Jahr ab Übergabe.

(4) Ist der Käufer Kaufmann, gelten die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB). Das Fahrzeug ist bei Übergabe zu untersuchen; erkennbare Mängel sind unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.

§ 9 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 10 Keine Garantie

Der Verkäufer übernimmt keine Garantie im Sinne des § 443 BGB, es sei denn, eine Garantie wird im Kaufvertrag ausdrücklich als solche bezeichnet und in Textform erteilt. Etwaige noch laufende Hersteller- oder Händlergarantien Dritter bleiben unberührt; Ansprüche daraus richten sich allein gegen den jeweiligen Garantiegeber. Die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt.

§ 11 Besichtigung und Probefahrt

(1) Besichtigungen und Probefahrten finden nach Terminvereinbarung statt (telefonisch, per WhatsApp oder über das Online-Buchungssystem auf der Website). Eine Terminbuchung ist unverbindlich und begründet keine Kaufverpflichtung.

(2) Probefahrten sind nur mit gültiger Fahrerlaubnis, nach Vorlage von Führerschein und Ausweis und in der Regel in Begleitung des Verkäufers oder einer von ihm beauftragten Person zulässig. Der Verkäufer kann eine Probefahrt ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(3) Für Schäden am Fahrzeug oder an Dritten, die der Probefahrer während der Probefahrt schuldhaft verursacht, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Vor Fahrtantritt wird in einer kurzen schriftlichen Probefahrtvereinbarung festgehalten, ob und in welchem Umfang eine Kaskoversicherung des Verkäufers besteht und welche Selbstbeteiligung der Probefahrer im Fall eines selbst verschuldeten Schadens höchstens trägt. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Probefahrers auf diese vereinbarte Selbstbeteiligung sowie etwaige Rückstufungsschäden begrenzt; besteht keine Kaskoversicherung, wird der Probefahrer hierauf vor Fahrtantritt ausdrücklich hingewiesen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Probefahrer unbeschränkt.

(4) Während der Probefahrt anfallende Verwarn- und Bußgelder trägt der Probefahrer.

§ 12 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten – auch im Zusammenhang mit Kaufverträgen, der Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz, der Terminbuchung und der Kommunikation über WhatsApp – enthält die Datenschutzerklärung.

§ 13 Streitbeilegung, anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Der Verkäufer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(3) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Kassel. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Kaufvertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; individuelle Vereinbarungen haben jedoch stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Kaufvertrags unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Diese AGB werden dem Käufer vor Vertragsschluss ausgehändigt und sind jederzeit unter akautomobile-kassel.de/agb.html abrufbar und druckbar.

Stand: 2. November 2026

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